Auflagen für Reiserückkehrende

Herzlich willkommen im neuen Schuljahr bei uns an der Schule Forsmannstraße!

Aus aktuellem Anlass möchte ich Sie über die Auflagen der Schulbehörde für Reiserückkehrende informieren, die zur Kontrolle des Infektionsgeschehens durch Corona beitragen. Ich bitte Sie, diese im Sinne aller zuverlässig zu berücksichtigen und bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.


Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Rückkehr nach Deutschland in einem vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen die Schule nur betreten, wenn sie entweder ab dem ersten Tag ihrer Rückkehr nach Deutschland eine 14tägige Quarantäne oder ein entsprechendes negatives Testergebnis nachweisen können.

Weitere Informationen:
Robert Koch-Institut: Risikogebiete
Auswärtiges Amt: Reisemedizinische Hinweise
Bundesregierung: FAQ Reisen


Hat eine Schule Hinweise darauf, dass Schülerinnen und Schüler diese Bedingungen nicht erfüllen, sind sie umgehend nach Hause zu schicken und bis zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen vom Präsenzunterricht auszuschließen.

In der kommenden Woche erhalten Sie weitere und ausführlichere Informationen, wie wir den Schulalltag unter den angepassten Auflagen organisieren.

Bis dahin alles Gute und herzliche Grüße
Alexandra Raza
Schulleiterin

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