Der Elternrat

Das Leitbild des Elternrates der Grundschule Forsmannstraße

Der Elternrat der Grundschule Forsmannstraße arbeitet vertrauensvoll und konstruktiv mit der Schulleitung, der Leitung des Kinderforums, dem Lehrer/innen- und Erzieher/innenkollegium und den Eltern zusammen. Das Handeln basiert stets auf Grundlage des §72 des Hamburgischen Schulgesetzes (zur Ansicht hier klicken). Wir setzen uns stets für das Gemeinwohl aller Kinder ein und stützen dabei kein Individualinteresse.


Wer sind wir?

Der Elternrat besteht aus 9 gewählten Eltern und 2 Vertreterinnen bzw. Vertretern, die aus der Elternschaft aller Klassen auf der ersten Elternratssitzung des Schuljahres von den anwesenden Eltern für 3 Jahre gewählt wurden / werden. Zur Wahl können sich alle Eltern stellen. Man muss keine gewählte Elternvertreterin bzw. gewählter Elternvertreter sein.


Was sind unsere Ziele?

Unser obergeordnetes Ziel ist es den vertrauensvollen Umgang zwischen Kindern, Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern und Eltern zu fördern und zu stärken. Wir möchten alle
Beteiligten bei Ihrem Handeln unterstützen und dazu beitragen, dass die Schule ein Ort bleibt, an dem sich alle wohlfühlen.

Zudem möchten wir die anlassbezogenen, kurz- und mittelfristigen Ziele, die wir in Absprache mit den Eltern und auch der Schulleitung und dem Kinderforum gesetzt haben, gemeinsam mit allen Eltern erreichen.


Was tun wir?

  • Wir treffen uns ca. alle 2 Monate schulöffentlich zur Elternratssitzung und informieren und diskutieren. Wir ermitteln Bedarfe und erarbeiten eine Agenda an der alle Eltern gemeinsam mit dem Elternrat arbeiten. Alle Termine finden Sie hier.
  • Wir laden Fachleute zu interessanten Themen in die Elternratssitzungen ein.
  • Wir veranstalten Informationsabende zu aktuellen Themen.
  • Wir vertreten die Eltern im Kreiselternrat, in der Schulkonferenz und bei Lehrersitzungen.
  • Wir unterstützen bei der Ausrichtung von Schulfesten und –feiern.
  • Wir sind kritisch, transparent und handeln im Interesse aller Schüler/innen und Eltern.
  • Wir vermitteln bei unlösbaren Konflikten und Problemen, wenn alle vorangegangenen Maßnahmen (Individualgespräch, Unterstützung durch Elternvertreter/innen, etc.) zu keiner Lösung führen konnten.

Aufgaben des Elternrats

nach Hamburgischem Schulgesetz §72

(1) An den allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schulen, die ausschließlich nicht mehr schulpflichtige Schülerinnen und Schüler unterrichten, muss, an beruflichen Schulen soll ein Elternrat gebildet werden.

(2) Der Elternrat soll

1. die Eltern oder die Klassenelternvertretungen über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands informieren; er kann dazu Versammlungen der Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberufen,

2. mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zusammenwirken,

3. sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz oder dem Schulvorstand vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Schule einsetzen.

(3) Der Elternrat wählt die Mitglieder für den Kreiselternrat und die Schulkonferenz oder den Schulvorstand.

(4) Dem Elternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben vor

1. Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands von grundsätzlicher Bedeutung,

2. der Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schulstufen oder deren Verlegung an andere Schulen.

(5) Elternrat und Klassenelternvertretung sollen einander in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende oder einzelne vom Elternrat beauftragte Mitglieder sind berechtigt, an Klassen- oder Schulstufenelternabenden teilzunehmen.


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