Formular: Reiserückkehrer

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

auch für die anstehenden Sommerferien möchten wir Sie auf die bestehenden Quarantäneregeln nach der Rückkehr von Reisen ins Ausland hinweisen. Mit Stand August 2021 gelten folgende gesetzliche Vorgaben:

Personen, die sich im Ausland aufgehalten haben und älter als 12 Jahre sind, müssen bei der Einreise einen negativen Coronatest vorweisen.

Wenn Ihr Kind vor dem 1.8. aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem damals als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat, darf es innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes teilnehmen, wenn es über einen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, verfügt.

Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, für das ein besonders hohes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, weil

  • in diesem Risikogebiet eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus besteht (Hochinzidenzgebiet), oder
  • in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind (Virusvariantengebiet),

müssen sich unmittelbar in Quarantäne begeben. Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, kann sich ab dem fünften Tag der zehntägigen Quarantäne freitesten. Bei einer Einreise aus dem Virusvariantengebiet ist das nicht möglich, die Quarantäne dauert 14 Tage. Alle aktuellen Regeln sowie die Länder, die als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete gelten, finden Sie unter Reisen: Offizielles Corona FAQ – hamburg.de. Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Ihrem Urlaub und vor Ihrer Rückkehr über die aktuellen Regeln.

Bitte halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln an Ihrem Reiseziel während Ihres Aufenthalts sehr gut ein und achten Sie vor dem Besuch Ihres Kindes in der Ferienbetreuung oder in der Schule in besonderem Maße darauf, dass sich keine Corona-typischen Krankheitssymptome entwickelt haben. Wir bitten Sie als Sorgeberechtigte bzw. als volljährige Schülerinnen oder Schüler, die folgende Erklärung (siehe Download unten) auszufüllen und diese am ersten Tag der Ferienbetreuung oder am ersten Schultag an die Ferienbetreuungskraft bzw. die zuständige Lehrkraft I zu geben.


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